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V0907-25 26. Mai 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimiento neto del trabajo

Abzug von Beiträgen aus Sondervereinbarungen für Praktika im Jahr der Fälligkeit

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung von Zahlungen aus einer Sondervereinbarung mit der Sozialversicherung für vergangene Praktikumszeiträume. Die DGT stellt klar, dass diese Zahlungen als abzugsfähige Aufwendungen gelten und dem Steuerjahr zuzurechnen sind, in dem sie gemäß dem gewählten Abrechnungssystem fällig werden.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Auswirkungen dieser Zahlungen auf die Einkommensteuererklärung (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen von Sondervereinbarungen für Praktika sind als Betriebsausgaben von den Bruttoarbeitsentgelten abziehbar. Ihre zeitliche Zuordnung muss in dem Veranlagungszeitraum erfolgen, in dem sie fällig werden, entsprechend dem vom Unterzeichner gewählten Abrechnungssystem (Einmalzahlung oder Ratenzahlung). Diese Zuordnung ist unabhängig von den absolvierten Ausbildungszeiträumen.

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