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V0900-26 23. April 2026 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRPF · residencia fiscal

Spanische Staatsangehörige, die nach Unterzeichnung des Abkommens nach Gibraltar ziehen, bleiben in Spanien steuerpflichtig

Es wird die steuerliche Ansässigkeit eines spanischen Staatsangehörigen angefragt, der seinen Wohnsitz nach Unterzeichnung des Abkommens mit dem Vereinigten Königreich nach Gibraltar verlegt. Die DGT stellt fest, dass die Person aufgrund der Sonderregelung des Abkommens weiterhin ausschließlich in Spanien steueransässig bleibt.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada

Die Entscheidung der DGT

Según el Acuerdo Internacional con el Reino Unido relativo a Gibraltar, los nacionales españoles que trasladen su residencia a Gibraltar con posterioridad a la firma del Acuerdo se considerarán, en todos los casos, residentes fiscales exclusivamente de España. Esta norma especial de aplicación es independiente de la residencia previa del consultante.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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