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Es wird die steuerliche Ansässigkeit eines spanischen Staatsangehörigen angefragt, der seinen Wohnsitz nach Unterzeichnung des Abkommens mit dem Vereinigten Königreich nach Gibraltar verlegt. Die DGT stellt fest, dass die Person aufgrund der Sonderregelung des Abkommens weiterhin ausschließlich in Spanien steueransässig bleibt.
Cuestión planteada
De acuerdo con el artículo 2.1.c.i del Acuerdo entre España y el Reino Unido en relación con Gibraltar, los nacionales españoles que trasladen su residencia a Gibraltar con posterioridad a la firma del Acuerdo se considerarán, en todos los casos, residentes fiscales exclusivamente de España. Esta norma especial se aplica independientemente del país o territorio en el que el nacional fuera residente con anterioridad.
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