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V0892-25 23. Mai 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación objetiva

Anwendung der pauschalierten Einkommensermittlung abhängig von der Ursache des aktuellen Status und Einhaltung von Ausschluss- oder Verzichtfristen

Eine Steuerpflichtige, die derzeit im Rahmen der direkten Einkommensermittlung im Kurierdienst tätig ist, möchte eine neue Transporttätigkeit auf Basis der pauschalierten Einkommensermittlung aufnehmen. Die DGT stellt klar, dass eine Beurteilung ohne Kenntnis darüber, ob der aktuelle Status auf einen Verzicht oder einen Ausschluss beruht und wann dieser eingetreten ist, nicht möglich ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Steuerpflichtige das Nettoergebnis ihrer neuen Tätigkeit nach der Methode der objektiven Schätzung ermitteln kann, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sie die allgemeinen Anforderungen hinsichtlich des Umsatzvolumens und der Anzahl der zugeordneten Fahrzeuge erfüllt, und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sie die Geschäftsbeziehung zu dem Hauptkunden der Kurier- und Paketdienstleistung aufrechterhalten würde.

Die Entscheidung der DGT

Die Möglichkeit der Anwendung der objektiven Schätzung hängt davon ab, ob die Unvereinbarkeit mit der direkten Schätzung bei Beginn der neuen Tätigkeit fortbesteht. Wenn die Ursache ein Ausschluss war, muss geprüft werden, ob die dreijährige obligatorische Verbleibsdauer in der direkten Schätzung abgelaufen ist. Wenn die Ursache ein Verzicht war, hat dieser eine Mindestwirkung von drei Jahren und muss ausdrücklich widerrufen werden, um zur objektiven Methode zurückzukehren. Beide angefragten Tätigkeiten fallen in den Anwendungsbereich der objektiven Schätzung für 2025.

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