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Eine natürliche Person erkundigt sich, ob ihre osteopathischen Leistungen von der Mehrwertsteuer befreit sind. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung davon abhängt, ob die Leistungen der Diagnose, Prävention oder Behandlung von Krankheiten dienen und ob die Fachkraft über die erforderlichen beruflichen Qualifikationen verfügt.
Cuestión planteada Si dichas prestaciones de servicios se encuentran exentas del Impuesto sobre el Valor Añadido.
La exención de IVA para asistencia sanitaria requiere un requisito objetivo (servicios de diagnóstico, prevención o tratamiento de enfermedades) y uno subjetivo (prestados por profesionales médicos o sanitarios). Según la jurisprudencia del TJUE, la exención no se limita solo a profesiones reguladas por la normativa nacional, siempre que el profesional posea las cualificaciones profesionales necesarias. En el caso de la osteopatía, si el profesional cuenta con una titulación y cualificación equivalente a los estándares europeos (como la norma UNE-EN 16686:2015), podrá aplicar la exención siempre que el servicio sea para tratar, prevenir o diagnosticar enfermedades.
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