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Der Anfragende möchte wissen, ob für die Veranlagung des IIVTNU das Datum des Teil-Erwerbs einer Immobilie oder ein anderes Kriterium nach einer Zuweisung im Rahmen einer Scheidung maßgeblich ist. Die Finanzbehörde stellt klar, dass die Zuweisung von Vermögenswerten im Zuge der Liquidation der Gütergemeinschaft nicht der Steuer unterliegt und den Zeitraum für die Ermittlung der Wertsteigerung nicht unterbricht.
Cuestión planteada Se plantea si para liquidar el IIVTNU debe determinar la base imponible considerando que adquirió el 50 por ciento del piso y de las dos plazas de garaje en el año 2002 y el otro 50 por ciento en el año 2006, o si debe seguir un criterio diferente.
La adjudicación de la propiedad por disolución y liquidación de la sociedad de gananciales no produce sujeción al IIVTNU, por lo que no se devenga el impuesto ni se interrumpe el periodo de generación del incremento de valor. Se considera que cada cónyuge es propietario de los bienes adjudicados desde la fecha en que la sociedad de gananciales los adquirió. Por tanto, el periodo de generación para una futura transmisión será el comprendido entre la fecha de la transmisión actual y la fecha de la anterior transmisión sujeta al impuesto, que en este caso es la fecha de adquisición por la sociedad de gananciales.
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