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V0873-24 23. April 2024 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IRPF · régimen especial de fusiones

Das Sonderregime der steuerlichen Neutralität kann auf die Einbringung von Anteilen angewendet werden, wenn die Mindestbeteiligungsanforderungen erfüllt sind

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob die Einbringung von Anteilen mehrerer Unternehmen in eine neue Gesellschaft die Anforderungen des Sonderregimes der LIS erfüllt. Die DGT antwortet, dass das Regime Anwendung findet, wenn die eingebrachten Anteile mindestens 5 % des Eigenkapitals darstellen und eine Beteiligung von 5 % an der empfangenden Gesellschaft erreicht wird, aber nicht Anwendung findet, wenn dieser Schwellenwert nicht erreicht wird.

Die gestellte Frage

Fragestellung - Ob die nicht monetäre Einbringung der geplanten Anteile von CV, B, AR und PR, an denen die natürliche Person PF1 mit mindestens 5 % beteiligt ist, die Anforderungen für die Anwendung des steuerlichen Sonderregimes für Fusionen, Spaltungen, Einlagen von Vermögensgegenständen und Wertpapierumtausche gemäß Titel VII des Kapitels VII der LIS erfüllt.

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