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V0861-25 22. Mai 2025 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · establecimiento permanente

Anforderungen für die Qualifizierung einer Betriebsstätte im Hinblick auf die MwSt.

Ein britisches Unternehmen erkundigt sich, ob seine Vertriebstochtergesellschaft in Spanien eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte darstellt. Die DGT stellt klar, dass das Vorhandensein einer Tochtergesellschaft nicht automatisch eine Betriebsstätte begründet, sondern die Entscheidung von der Autonomie und der Verfügbarkeit der Betriebsmittel abhängt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob das anfragende Unternehmen eine Betriebsstätte im Sinne der Mehrwertsteuer im spanischen Gebiet hat, auf das die Steuer anwendbar ist.

Die Entscheidung der DGT

Para que exista establecimiento permanente, la entidad debe disponer de medios humanos y técnicos como si fueran propios, con permanencia y autonomía. En este caso, al deducirse que el distribuidor local es responsable de sus medios y opera por su cuenta y riesgo, no concurren los requisitos para considerar que la consultante tiene un establecimiento permanente en España.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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