Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V0851-21 12. April 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · régimen especial

Anwendung des Sonderregimes der LIRPF bei Entsendung nach Spanien aufgrund eines Arbeitsvertrags möglich

Ein britischer Staatsangehöriger erkundigt sich, ob er das Sonderregime gemäß Artikel 93 der LIRPF in Anspruch nehmen kann, nachdem er von einer spanischen Gesellschaft eingestellt wurde. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern ein Kausalzusammenhang zwischen dem Beginn des Arbeitsverhältnisses und der Versetzung nach Spanien besteht und die weiteren gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die in Artikel 93 des Einkommensteuergesetzes vorgesehene steuerliche Sonderregelung anwendbar ist.

Die Entscheidung der DGT

Um die Sonderregelung anzuwenden, muss die Versetzung Folge eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitgeber in Spanien sein. Es wird vorausgesetzt, dass der Steuerpflichtige in den vorangegangenen zehn Steuerperioden nicht in Spanien ansässig war und keine Einkünfte über eine Betriebsstätte erzielt. Die Anwendung hängt von der Erfüllung des Kausalzusammenhangs zwischen dem Beginn des Arbeitsverhältnisses und der Versetzung ab.

E-Mail
Kontakt