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Eine in Spanien ansässige Person fragt an, ob eine vom schottischen Staat geleistete Entschädigung für Misshandlungen in einer Schule von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist oder als unregelmäßiges Einkommen steuerlich begünstigt werden kann. Die DGT stellt fest, dass keine Steuerbefreiung vorliegt, da die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, und dass auch kein Abzug als unregelmäßiges Einkommen zulässig ist, da es sich um einen Veräußerungsgewinn handelt.
Cuestión planteada Si a la indemnización percibida por los daños personales sufridos le es de aplicación la exención regulada en la letra q) del artículo 7 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas o le es aplicable una reducción por considerarse un rendimiento irregular.
La indemnización no está exenta según el artículo 7.q) de la LIRPF porque no se estableció mediante los procedimientos de responsabilidad patrimonial exigidos. No se puede aplicar la analogía para extender la exención. Asimismo, no procede la reducción por renta irregular porque la indemnización constituye una ganancia patrimonial y no un rendimiento.
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