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Eine in Deutschland ansässige Person fragt, wie die Schenkung von Geld besteuert wird, die ihr von ihren in Spanien ansässigen Eltern gemacht wird. Die DGT antwortet, dass sie nach der Realverpflichtung (obligación real) zu besteuern ist und die Vorschriften der Autonomen Gemeinschaft anwenden kann, in der sich das Geld die meiste Zeit befunden hat.
Gestellte Frage: Besteuerung des Vorgangs und verwaltende Behörde des Verfahrens.
Da die Beschenkte nicht ansässig ist, wird sie aufgrund der Realverpflichtung für Schenkungen von in Spanien belegenen Vermögenswerten besteuert. Wenn sie in der EU ansässig ist, kann sie die Vorschriften der Autonomen Gemeinschaft anwenden, in der sich das Geld die meiste Zeit der letzten fünf Jahre befunden hat. Die Verwaltung der Steuer obliegt der zentralen staatlichen Verwaltung (AEAT).
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