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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob private Kaufverträge über Silbermünzen dazu dienen können, den gezahlten Betrag und somit den Anschaffungswert nachzuweisen. Die DGT stellt klar, dass der Anschaffungswert aus dem tatsächlich gezahlten Betrag zuzüglich der Nebenkosten besteht und dieser Betrag durch jedes nach dem Recht zulässige Beweismittel nachgewiesen werden kann.
Cuestión planteada Si los contratos privados de compraventa descritos constituyen un medio de prueba válido y admisible conforme al artículo 106 de la Ley 58/2003, de 17 de diciembre, General Tributaria, para acreditar el importe efectivamente satisfecho en la adquisición de los bienes, y si dicho importe constituye el valor de adquisición a efectos del artículo 35 de la LIRPF.
El valor de adquisición de los bienes está constituido por el importe real efectivamente satisfecho más los gastos y tributos inherentes a la adquisición. El importe satisfecho podrá acreditarse por cualquier medio de prueba válido en Derecho. La valoración de la eficacia probatoria de los contratos privados corresponde a los órganos de gestión e inspección de la Administración Tributaria.
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