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V0830-25 16. Mai 2025 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · exención

Schulungen in Kommunikationsfähigkeiten und Achtsamkeit unterliegen der MwSt., sofern die Fächer nicht in den Lehrplänen enthalten sind

Eine Lehrkraft fragt an, ob ihre Kurse für soziale Kompetenzen und Meditation von der MwSt. befreit sind. Die DGT antwortet, dass die Befreiung nur gilt, wenn die Fächer in den offiziellen Lehrplänen des Bildungssystems enthalten sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage Es wird im Hinblick auf die Mehrwertsteuer gefragt, ob die beschriebene Ausbildung gemäß Artikel 20.Eins.10 des Gesetzes 37/1992 vom 28. Dezember über die Mehrwertsteuer steuerpflichtig und von der Steuer befreit ist sowie ob eine Genehmigung zur Anwendung der Befreiung erforderlich ist.

Die Entscheidung der DGT

Damit Privatunterricht einer natürlichen Person von der MwSt. befreit ist, müssen die Fächer in den Lehrplänen einer Ebene oder eines Grades des Bildungssystems enthalten sein. Zudem darf keine Registrierung in den Verzeichnissen für geschäftliche oder künstlerische Tätigkeiten der Steuer auf wirtschaftliche Aktivitäten erforderlich sein. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, unterliegt die Ausbildung dem Regelsatz von 21 Prozent. Die Befreiung bedarf keiner vorherigen behördlichen Genehmigung.

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