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Es wird die Anwendung der Befreiung gemäß Art. 7 Buchst. p) LIRPF auf einen ins Ausland entsandten Arbeitnehmer erörtert. Die DGT erläutert, dass für die Anwendung die Arbeit für eine gebietsfremde Einheit erbracht werden muss und im Falle einer Verbindung der Dienstleistung ein Vorteil oder Nutzen für die empfangende Einheit entstehen muss.
Cuestión planteada Aplicación de la exención establecida en la letra p) del artículo 7 de la Ley del IRPF.
Para aplicar la exención, los trabajos deben realizarse efectivamente en el extranjero y para una entidad no residente o establecimiento permanente. Si la entidad destinataria está vinculada a la empleadora, el servicio debe ser intragrupo y producir una ventaja o utilidad al destinatario, según el artículo 18 de la LIS. Además, en el país de destino debe aplicarse un impuesto de naturaleza similar y no ser un paraíso fiscal. La exención no se aplica a la parte de los servicios intragrupo que correspondan a servicios prestados a la entidad española.
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