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V0806-26 13. April 2026 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
IP · fondo de capital riesgo europeo

Werte eines FCRE S.A. im obligatorischen Investitionsquotienten sind für die Befreiung von der Vermögenssteuer nicht anrechenbar

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Beteiligung seiner Gesellschaft an einem Europäischen Venture-Capital-Fonds (FCRE), der in Immobilien investiert, eine Befreiung von der Vermögenssteuer ermöglicht. Die DGT stellt klar, wie die Fondsvermögenswerte zu berücksichtigen sind, um zu bestimmen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit oder eine reine Vermögensverwaltung vorliegt.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada En relación con la inversión por la sociedad L en el FCRE S.A., a efectos de aplicar la exención prevista en el artículo 4.Ocho. Dos de la Ley 19/1991, del Impuesto sobre el Patrimonio, por parte del consultante, se plantean las siguientes cuestiones:

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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