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V0801-20 8. April 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · retribución en especie

Vom Arbeitgeber gezahlte Beiträge zu Berufsverbänden stellen Sachbezüge dar und sind nur abzugsfähig, wenn die Mitgliedschaft für die Tätigkeit verpflichtend ist

Ein Arbeitnehmer erkundigt sich, ob von seinem Unternehmen gezahlte Beiträge zu seinem Berufsverband abzugsfähig sind. Die DGT antwortet, dass diese Zahlung einen Sachbezug darstellt und die Abzugsfähigkeit davon abhängt, ob die Mitgliedschaft für die Ausübung seiner Tätigkeit verpflichtend ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die gezahlten Mitgliedsbeiträge als abzugsfähige Betriebsausgabe im Sinne der Bestimmungen des Artikels 19.2.d) des Einkommensteuergesetzes gelten können.

Die Entscheidung der DGT

Die Zahlung der Beiträge durch den Arbeitgeber gilt als Sachbezug oder Geldleistung. Beiträge zu Berufsverbänden sind nur abzugsfähig, wenn die Mitgliedschaft für die Ausübung der Arbeit verpflichtend ist, soweit sie den wesentlichen Zwecken der Institution entspricht und innerhalb der Grenze von 500 Euro pro Jahr liegt.

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