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Eine in Spanien steueransässige italienische Staatsangehörige fragt, ob ihre italienische staatliche Rente ausschließlich in Italien zu versteuern ist. Die DGT stellt gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Italien fest, dass die Rente in Spanien steuerfrei bleibt, sofern der Empfänger nicht die spanische Staatsangehörigkeit besitzt.
Cuestión planteada Si, de acuerdo con el Convenio para evitar la doble imposición entre España e Italia, dicha pensión solamente puede ser sometida a tributación en Italia.
Según el Convenio hispano-italiano, las pensiones pagadas por un Estado a una persona por servicios prestados a este solo pueden someterse a imposición en dicho Estado, siempre que el beneficiario tenga la nacionalidad de ese Estado. Al ser la consultante de nacionalidad italiana y no española, la pensión solo tributa en Italia. No obstante, dicha renta exenta debe tenerse en cuenta en España para calcular el tipo medio de gravamen aplicable al resto de sus rentas.
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