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V0781-16 25. Februar 2016 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRNR · ganancia patrimonial

Die Übertragung von Immobilien in Spanien an eine Einheit in Liechtenstein unterliegt der Einkommensteuer für Gebietsfremde (IRNR)

Ein Gebietsfremder erkundigt sich nach der Übertragung seines Vermögens, einschließlich Immobilien in Spanien, auf eine Einheit in Liechtenstein zur Nachfolgeplanung. Die DGT stellt klar, dass der Veräußerungsgewinn aus der Übertragung spanischer Immobilien der IRNR (Einkommensteuer für Gebietsfremde) unterliegt und der Zugang der Begünstigten zu diesen Vermögenswerten der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen kann.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Steuerliche Verpflichtungen in Spanien für den Stifter und die Begünstigten, falls zutreffend, in Bezug auf das an die „Stiftung“ oder die „Anstalt“ übertragene Vermögen.

Die Entscheidung der DGT

La ganancia patrimonial derivada de la transmisión de inmuebles situados en España se considera obtenida en territorio español y está sujeta al IRNR. Si la transmisión es a título lucrativo, el importe de la ganancia se determinará según las reglas del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, sin exceder el valor de mercado. El acceso de beneficiarios a los bienes a través de la entidad de Liechtenstein podría generar tributación por el Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, ya sea por obligación personal (residentes) o real (no residentes).

Auf einen konkreten Fall anwenden

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