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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, in welchem Steuerjahr ein Betrag anzugeben ist, der infolge einer rechtswidrigen Kündigung durch ein Gerichtsurteil gezahlt wurde. Die DGT stellt klar, dass die Zuordnung dem Jahr erfolgen muss, in dem das Urteil rechtskräftig geworden ist.
Cuestión planteada Imputación temporal de los referidos rendimientos en el IRPF.
Los rendimientos del trabajo cuya cuantía o derecho a percepción esté pendiente de resolución judicial se imputan al período impositivo en que la resolución adquiera firmeza. En este caso, al ser la sentencia firme en 2021, los ingresos deben declararse en dicho ejercicio. No es necesaria autoliquidación complementaria si el cobro se realiza antes de la apertura del plazo de declaración del ejercicio correspondiente.
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