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Ein Steuerpflichtiger fragt, ob er bei Erhalt einer Immobilie im Rahmen eines Erbvertrages (pacto sucesorio de definición) in das Anschaffungsdatum des Erblassers subrogieren kann, um die Steuerermäßigungen für vor 1994 erworbene Vermögenswerte in Anspruch zu nehmen. Die DGT stellt fest, dass die Subrogation hinsichtlich des Anschaffungswerts und des Anschaffungsdatums den Zugang zu dieser Übergangsregelung ermöglicht, sofern das Datum vor 1994 liegt.
Cuestión planteada En caso de transmisión del inmueble por el beneficiario antes del transcurso de los cinco años (o del fallecimiento de la causante), se pregunta si la subrogación en la posición de la causante permitiría la aplicación de los coeficientes de reducción de la disposición transitoria novena de la Ley 35/2006.
En adquisiciones lucrativas por causa de muerte mediante pactos sucesorios con efectos de presente, el beneficiario que transmita los bienes antes de cinco años se subroga en la posición del causante respecto al valor y fecha de adquisición si este fuera inferior al valor de mercado. Al subrogarse tanto en el valor como en la fecha, si esta última es anterior al 31 de diciembre de 1994, el beneficiario puede acogerse al régimen transitorio aplicable a ganancias patrimoniales de bienes adquiridos antes de esa fecha.
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