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Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die obligatorische COVID-19-Quarantänezeit im Bestimmungsland als Reisetage für die Einkommensteuerbefreiung (IRPF) gilt. Die DGT bestätigt dies unter Anwendung des Kriteriums des Obersten Gerichtshofs bezüglich der Reisetage.
Cuestión planteada Bajo la premisa de que resulta aplicable la exención regulada en el artículo 7 p) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, conocer si el tiempo que el trabajador permanece en el país de destino cumpliendo la cuarentena impuesta por las autoridades de dicho país computa como días que efectivamente el trabajador ha estado desplazado en el extranjero a los efectos de calcular la retribución exenta.
Para calcular la retribución exenta por trabajos realizados en el extranjero, el tiempo de cuarentena impuesta en el país de destino computa como días de desplazamiento. Se aplica el razonamiento del Tribunal Supremo que incluye los días de desplazamiento al país de destino o de regreso a España dentro de los rendimientos por trabajos efectivamente realizados en el extranjero. Esto permite determinar los rendimientos exentos mediante el criterio de reparto proporcional de los días de estancia.
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