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Der Anfragende möchte wissen, ob das Regime des Äquivalenzzuschlags und das allgemeine Umsatzsteuerverfahren gleichzeitig angewendet werden können. Die DGT stellt klar, dass die Besteuerung – je nachdem, ob die Verkäufe an Nicht-Unternehmer 80 % überschreiten – für den gesamten Handel mit unverarbeiteten Gütern entweder über den Äquivalenzzuschlag oder über das allgemeine Regime erfolgen muss.
Cuestión planteada 1.- Si se puede aplicar simultáneamente el régimen especial de recargo de equivalencia y el régimen general en el Impuesto sobre el Valor Añadido por la actividad de venta de bienes.
Para determinar si se es comerciante minorista, se deben computar todas las entregas de bienes no transformados, independientemente de la calificación en el Impuesto de Actividades Económicas. Si las ventas a quienes no son empresarios o profesionales superan el 80% del total, se debe tributar por toda esa actividad comercial mediante el recargo de equivalencia. Si no se alcanza dicho porcentaje, se aplicará el régimen general por la totalidad de la actividad comercial.
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