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V0746-25 28. April 2025 · SG de Tributación de las Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Zahlung einer Krankenversicherung unterliegt der Vermögensertragssteuer statt der Kapitalertragsteuer

Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich nach der Besteuerung einer Entschädigung aus einer Krankenversicherung nach einem Gerichtsverfahren. Die DGT stellt fest, dass es sich bei dem Betrag um einen Veräußerungsgewinn handelt und die Gerichtskosten nicht abzugsfähig sind.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1. Besteuerung der Leistung.

Die Entscheidung der DGT

Die Leistung einer Krankenversicherung wird als Veräußerungsgewinn eingestuft, der aus der Differenz zwischen der Leistung und den gezahlten Prämien berechnet wird. Anwaltskosten, Kosten von Prozessbevollmächtigten und gerichtliche Auslagen gelten als Konsumausgaben und können nicht als Kapitalverluste geltend gemacht werden. Der Abzug von 30 Prozent für unregelmäßige Einkünfte ist nicht anwendbar, da es sich um einen Veräußerungsgewinn handelt. Der Gewinn ist dem Veranlagungszeitraum zuzurechnen, in dem die gerichtliche Entscheidung rechtskräftig wird.

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