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Der Anfragende erkundigt sich nach der Geltung von Artikel 2 der Verordnung EHA/2027/2007 im Hinblick auf Erstattungen per Banküberweisung. Die DGT stellt klar, dass diese Verordnung nur auf die in ihren Anhängen aufgeführten Selbstveranlagungen Anwendung findet und für die Einkommensteuer (IRPF) die spezifischen Vorschriften des jeweiligen Veranlagungszeitraums gelten.
Cuestión planteada Conocer la vigencia del artículo 2 de la Orden EHA/2027/2007, de 28 de junio; y más concretamente de su último párrafo. En caso de que dicho párrafo este tácitamente derogado, conocer asimismo la norma que lo deroga.
La Orden EHA/2027/2007 solo es aplicable a las autoliquidaciones incluidas en sus anexos I y II. Para el IRPF, la normativa aplicable es la orden anual que regula los modelos de declaración de cada ejercicio. En consecuencia, las devoluciones de IRPF se rigen por el artículo 132.1 del Reglamento General de las actuaciones y los procedimientos de gestión e inspección tributaria.
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