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V0721-25 15. April 2025 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · adjudicación de herencia

Anerkennung einer Ausgleichszahlung bei Erbauseinandersetzung durch Sachübertragung als Schenkung

Der Anfragende erkundigt sich, ob eine Erbauseinandersetzungserklärung korrigiert werden kann oder ob die Übertragung eines Grundstücks zum Ausgleich von Erbanteilen eine Schenkung darstellt. Die DGT stellt klar, dass die Korrektur eine zivilrechtliche Angelegenheit ist und die Übertragung von Vermögenswerten zum Ausgleich gegenüber einem Miterben als Schenkung zu besteuern ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob es möglich wäre, eine Berichtigung der Urkunde über die teilweise Zuteilung des väterlichen Erbes vorzunehmen, durch die dem Mandanten die Hälfte des Grundstücks zur Befriedigung seiner Erbansprüche zugewiesen wird, oder ob diese Übertragung als Schenkung mit den daraus resultierenden steuerlichen Folgen betrachtet würde.

Die Entscheidung der DGT

Die Berichtigung der Erbschaftsauseinandersetzungsurkunde ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und muss gerichtlich angefochten werden, um nichtig zu sein. Wenn die Schwester den Bruder entschädigt, indem sie ihm die Hälfte des Grundstücks übergibt, um die vorangegangene fehlende Zuteilung zu heilen, unterliegt der Vorgang der Erbschafts- und Schenkungsteuer als Schenkung. Steuerpflichtiger ist der Beschenkte und die Bemessungsgrundlage ist der Nettowert der erworbenen Vermögenswerte.

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