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Ein Steuerzahler erkundigt sich, ob eine Entschädigung für medizinische Behandlungsfehler und Staatshaftung von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass Entschädigungen für Personenschäden steuerfrei sind.
Cuestión planteada Si la indemnización percibida estaría exenta en el IRPF.
Las indemnizaciones satisfechas por las Administraciones públicas por daños personales como consecuencia del funcionamiento de los servicios públicos están exentas. Esta exención se aplica siempre que la indemnización se corresponda con daños personales (físicos, psíquicos o morales), independientemente de si el procedimiento se rige por el Real Decreto 429/1993 o por la Ley 39/2015 y la Ley 40/2015.
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