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Ein Arbeitnehmer erkundigte sich, ob die finanzielle Entschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot die 30 %-Minderung gemäß Art. 18.2 LIRPF in Anspruch nehmen kann. Die DGT entschied, dass dies nicht anwendbar ist, da kein Generierungszeitraum von mehr als zwei Jahren vorliegt.
Cuestión planteada Se consulta si resulta aplicable a la compensación la reducción del 30 por 100 del artículo 18.2 de la Ley 35/2006.
La compensación por pacto de no competencia no permite la reducción del 30% del artículo 18.2 de la LIRPF. No se considera que exista un período de generación superior a dos años, ya que la indemnización surge con la extinción de la relación laboral. Además, la duración de dichos pactos no puede superar los dos años según la normativa laboral.
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