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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob eine zuvor vermietete Immobilie, die er nach Ende des Mietverhältnisses seit mehr als drei Jahren selbst bewohnt, als Hauptwohnsitz für die Reinvestitionsbefreiung gilt. Die DGT stellt klar, dass die Immobilie als Hauptwohnsitz gilt, da der Steuerpflichtige dort seit Beginn seines Einzugs seit mehr als drei Jahren seinen tatsächlichen Wohnsitz hat.
Cuestión planteada Si la vivienda transmitida ha alcanzado la consideración de habitual a efectos de la exención por reinversión del artículo 38 de la LIRPF.
Para que una vivienda sea habitual, debe ser habitada de forma efectiva y permanente por el contribuyente durante un plazo continuado de al menos tres años. Si la residencia efectiva comienza después de los primeros doce meses desde la adquisición, el plazo de tres años se computa desde la fecha de inicio de dicha residencia. En este caso, al haber residido más de tres años desde que comenzó a ocuparla, la vivienda es habitual para la exención.
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