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Ein Lehrkraft fragt an, ob ihre Online-Kurse für 3D-Software von der Umsatzsteuer befreit sind. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung davon abhängt, ob es sich um eine durch einen Lehrer via Internet erbrachte Bildungsleistung oder um eine rein automatisierte elektronische Dienstleistung handelt. Zudem müssen die Voraussetzungen einer autorisierten Stelle sowie eines Lehrplans erfüllt sein.
Cuestión planteada Se cuestiona a efectos del Impuesto sobre el Valor Añadido, si los servicios de formación prestados por el consultante se encuentran exentos del Impuesto de acuerdo con lo dispuesto en el artículo 20.Uno.9º de la Ley 37/1992.
Si el servicio es prestado por vía electrónica (automatizado, con mínima intervención humana), no tiene exención y tributa al 21%. Si es un servicio educativo impartido por un profesor mediante internet, estará exento solo si la entidad está autorizada y las materias forman parte de un plan de estudios del sistema educativo español, sin carácter recreativo.
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