Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V0652-23 17. März 2023 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · seguro de decesos

Die Sterbegeldversicherung ist nicht zum Nachlass zu zählen, wenn der erhaltene Betrag geringer ist als die Bestattungskosten

Eine Steuerpflichtige fragt an, ob die Entschädigung aus einer Sterbegeldversicherung zu erklären ist, wenn diese nicht die gesamten gezahlten Bestattungskosten deckt. Die DGT antwortet, dass dieser Betrag nicht zum Nachlass gehört und die Differenz ein abzugsfähiger Aufwand ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob der aus der Sterbegeldversicherung erhaltene Betrag zu erklären ist, wenn dieser Betrag geringer ist als die tatsächlichen Bestattungskosten.

E-Mail
Kontakt