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V0633-23 17. März 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención

Die Vergütungen von Beamten für die Pflege eines Kindes mit einer schweren Krankheit sind nicht von der Einkommensteuer (IRPF) befreit

Es wird angefragt, ob die vollen Vergütungen, die öffentliche Angestellte während eines Pflegeurlaubs für ein minderjähriges Kind mit Krebs oder einer anderen schweren Krankheit erhalten, von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind. Die DGT stellt fest, dass diese Beträge nicht als befreit gelten, da es sich um Gehaltsvergütungen und nicht um soziale Beihilfen oder Leistungen handelt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die von den verschiedenen öffentlichen Verwaltungen an öffentliche Angestellte während des in Artikel 49.e) des konsolidierten Textes des Gesetzes über das Statut der öffentlichen Angestellten geregelten Pflegeurlaubs für ein von Krebs oder einer anderen schweren Krankheit betroffenes minderjähriges Kind gezahlten Vergütungen gemäß den Bestimmungen des Art. 7 z) des LIRPF als von der IRPF befreit gelten.

Die Entscheidung der DGT

Die Befreiung nach Artikel 7.z) des LIRPF findet keine Anwendung auf die Vergütungen der Beamten während des Urlaubs gemäß Artikel 49.e) des TRLEBEP. Was der Beamte erhält, ist kein Zuschuss oder eine soziale Hilfe, sondern eine volle Gehaltsvergütung, die trotz der Arbeitszeitverkürzung nicht reduziert wird. Da es sich nicht um eine kompensatorische wirtschaftliche Leistung, sondern um sein gewohntes Gehalt handelt, kommt die Steuerbefreiung nicht in Betracht.

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