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Ein Anfragender mit Behinderung erkundigt sich, ob Leistungen eines im Jahr 2026 abgeschlossenen neuen Rentenplans von der Steuerbefreiung gemäß Art. 7 Buchst. w) LIRPF profitieren können. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung nur auf Rentenzahlungen Anwendung findet, die aus Beiträgen unter dem Sonderregime für Menschen mit Behinderungen stammen.
Cuestión planteada Posibilidad de rescatar el plan de pensiones que contrate en 2026 por la contingencia de jubilación y posibilidad de aplicar a la prestación la exención del artículo 7.w) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
La exención del artículo 7.w) de la LIRPF se aplica a las prestaciones en forma de renta que deriven de aportaciones realizadas a planes de pensiones constituidos bajo el régimen especial para personas con discapacidad. No se pueden acoger a este régimen las prestaciones que deriven de aportaciones realizadas bajo el régimen general, aunque se tenga reconocida una incapacidad. La opción por el régimen especial debe ser previa a la realización de las aportaciones, por lo que los derechos generados con aportaciones del régimen general no pueden pasar al régimen especial.
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