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Eine Gruppe natürlicher Personen beabsichtigt, ihre Anteile an Gütergemeinschaften, die der Immobilienvermietung gewidmet sind, in eine neue Gesellschaft einzubringen. Die DGT stellt fest, dass die Einbringung von ideellen Anteilen unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Cuestión planteada -Si la operación descrita podría acogerse al régimen fiscal previsto en el Capítulo VII del Título VII de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades.
La aportación de cuotas de una comunidad de bienes se considera una aportación no dineraria especial según el artículo 87.1 de la LIS. Para aplicar el régimen especial, la entidad receptora debe ser residente en España, cada aportante debe poseer al menos un 5% de los fondos propios y los elementos deben estar afectos a actividades económicas con contabilidad según el Código de Comercio. Además, los inmuebles deben haber estado afectos a la actividad económica durante al menos tres años antes de la aportación.
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