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Neue Leitfäden zu den jüngsten Steuer- und Aufenthaltsänderungen in Spanien.
Periodische Analysen und technische Dokumente
Eine im Vereinigten Königreich ansässige Person zieht nach Spanien, um für ihr britisches Unternehmen im Homeoffice zu arbeiten. Die DGT stellt fest, dass die Person bei Erfüllung der Kriterien für den steuerlichen Wohnsitz in Spanien für ihr Welteinkommen in Spanien steuerpflichtig ist und die Arbeitseinkünfte ausschließlich in Spanien der Besteuerung unterliegen können.
Cuestión planteada Tributación de las retribuciones satisfechas por la entidad británica.
Si la persona establece su residencia fiscal en España por permanecer más de 183 días o por tener su base de actividades en el país, tributará por su renta mundial. Según el Convenio Hispano-Británico, al realizarse el trabajo mediante teletrabajo en España, las remuneraciones solo pueden someterse a imposición en España. La empresa británica no tiene obligación de practicar retenciones salvo que opere en España mediante establecimiento permanente.
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