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Der Anfragende erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung einer Abfindung im Falle einer Massenentlassung sowie nach der Abziehbarkeit von Beiträgen aus einem Sonderabkommen mit der Sozialversicherung. Die Finanzbehörde stellt fest, dass die Abfindung innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei ist und die Beiträge aus dem Sonderabkommen als abziehbare Betriebsausgaben gelten.
Cuestión planteada Tratamiento fiscal, por el IRPF, de la indemnización por extinción de la relación laboral, aplicación de la exención contemplada en el artículo 7.e) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas. Deducibilidad de las cotizaciones al Convenio Especial con la Seguridad Social.
La indemnización por extinción de la relación laboral en un despido colectivo está exenta del IRPF con el límite del menor entre la cuantía establecida obligatoriamente en el Estatuto de los Trabajadores para el despido improcedente y la cantidad de 180.000 euros. Por otro lado, las cotizaciones a la Seguridad Social por convenio especial tienen el tratamiento de gastos fiscalmente deducibles de los rendimientos del trabajo.
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