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V0594-20 16. März 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · indemnización por despido

Abfindung bei Massenentlassungen: Steuerbefreiung gemäß Arbeitsstatut und bis zu 180.000 Euro

Der Anfragende erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung einer Abfindung im Falle einer Massenentlassung sowie nach der Abziehbarkeit von Beiträgen aus einem Sonderabkommen mit der Sozialversicherung. Die Finanzbehörde stellt fest, dass die Abfindung innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei ist und die Beiträge aus dem Sonderabkommen als abziehbare Betriebsausgaben gelten.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Steuerliche Behandlung der Abfindung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Einkommensteuer, Anwendung der in Artikel 7.e) des Einkommensteuergesetzes vorgesehenen Befreiung. Abzugsfähigkeit der Beiträge zur Sondervereinbarung mit der Sozialversicherung.

Die Entscheidung der DGT

Die Abfindung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Falle einer Massenentlassung ist von der Einkommensteuer (IRPF) befreit, begrenzt auf den jeweils niedrigeren Betrag aus: der im Arbeitsstatut zwingend vorgeschriebenen Höhe für eine unrechtmäßige Kündigung oder 180.000 Euro. Andererseits werden die im Rahmen einer Sondervereinbarung mit der Sozialversicherung geleisteten Beiträge als steuerlich abzugsfähige Werbungskosten von den Arbeitseinkünften behandelt.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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