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Eine Universität erkundigte sich bei der DGT, ob die María Zambrano-Stipendien zur Gewinnung internationaler Talente von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind. Die DGT stellte fest, dass die Steuerbefreiung nicht automatisch erfolgt, da es sich weder um ein reguläres Studium noch um eine Anstellung unter dem Statut für Nachwuchsforscher handelt. Die Befreiung hängt davon ab, ob die Ausschreibung ausdrücklich die Eigenschaft als Lehr- oder Forschungspersonal als Voraussetzung oder Verdienst festlegt.
Cuestión planteada Si dichas ayudas (incluido el pago único) están exentas de tributación por aplicación de la exención regulada en el artículo 7 j) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para que las becas de investigación otorgadas a personal docente o investigador de universidades estén exentas, la convocatoria debe prever expresamente su condición como requisito o mérito. El ente convocante debe conocer y valorar esta circunstancia al otorgar la ayuda, sin que la exención dependa de una acreditación posterior. En el caso de personal extranjero, la exención solo opera si su vinculación en el país de origen es equivalente a la prevista en la Ley Orgánica 6/2001.
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