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Eine Gesellschaft erkundigte sich, ob die Vermietung von 160 Wohnungen über eine externe Hausverwaltung eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt und ob sie für das Sonderregime für Wohnungsvermietung infrage kommt. Die DGT entschied, dass die Untervergabe der Verwaltung einer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht entgegensteht und der Zugang zum Sonderregime von der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen abhängt.
Cuestión planteada
La existencia de actividad económica en el arrendamiento de inmuebles no se excluye por subcontratar la gestión a una entidad externa e independiente. El requisito de disponer de personal con contrato laboral y jornada completa puede verse suplido por la subcontratación de medios materiales y humanos a terceros ajenos al grupo. Para el régimen especial de arrendamiento de vivienda, la entidad podrá acogerse si cumple los requisitos del artículo 48 de la LIS, lo cual dependerá de la evaluación de los hechos.
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