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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob der Verkauf der selbstgenutzten Immobilie im Rahmen einer Versteigerung oder eines Insolvenzverkaufs in einem Insolvenzverfahren die Befreiung von der Besteuerung des Veräußerungsgewinns ermöglicht. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung anwendbar ist, wenn die Übertragung im Rahmen einer gerichtlichen Zwangsvollstreckung zur Tilgung der Hypothekenschuld erfolgt.
Cuestión planteada Si resultaría de aplicación la exención prevista en el artículo 33 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
La exención del artículo 33.4.d) de la LIRPF se aplica a las transmisiones de vivienda habitual realizadas en ejecuciones hipotecarias judiciales, sin limitar la norma a un tipo de procedimiento específico. Por tanto, se incluyen los procedimientos de enajenación de la vivienda en un procedimiento judicial que busquen el pago de la deuda hipotecaria. La exención requiere que se cumplan el resto de requisitos legales, sin exigir que la deuda se destinara específicamente a la adquisición de la vivienda o que la ejecución se use solo para cancelar dicha deuda.
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