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Ein in Großbritannien ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er das Formular 210 nutzen muss, um die Einkommenszuweisung für ein ländliches Grundstück mit einem darauf befindlichen Wohnhaus zu deklarieren. Die DGT stellt klar, dass ländliche Immobilien nicht den steuerpflichtigen Tatbestand der Einkommenszuweisung in der IRNR auslösen.
Cuestión planteada Si debe utilizar el Modelo 210 para declarar la imputación de rentas inmobiliarias por el mencionado inmueble rústico o si dicho modelo es sólo aplicable a imputaciones de rentas derivadas de inmuebles urbanos.
El artículo 13.1 letra h) del TRLIRNR solo considera rentas obtenidas en territorio español las imputadas por bienes inmuebles urbanos no afectos a actividades económicas. Aunque la LIRPF permite determinar la base imponible de inmuebles rústicos con construcciones no indispensables para explotaciones, esto solo aplica para la cuantificación si existiera el hecho imponible. Al no estar los inmuebles rústicos incluidos en el supuesto de imputación del artículo 13 del TRLIRNR, no se realiza el hecho imponible del IRNR por esta modalidad.
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