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V0509-17 27. Februar 2017 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · refacturación

Die Weiterverrechnung von Wasserlieferungen einer Gemeinde an einen Konzessionsnehmer unterliegt dem MwSt.-Satz von 10 %

Eine Gemeinde erkundigte sich, ob die Weiterverrechnung von Wasserkosten an ein Konzessionsunternehmen der Mehrwertsteuer unterliegt. Die DGT stellt fest, dass dieser Vorgang eine steuerpflichtige Dienstleistung mit dem ermäßigten Steuersatz von 10 % darstellt.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Sujeción al Impuesto sobre el Valor Añadido del importe del suministro de agua refacturado por el Ayuntamiento a la empresa concesionaria.

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