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Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob er die Steuerbefreiung bei der Reinvestition in den selbstgenutzten Wohnsitz nach dem Verkauf seines Hauses vor Ablauf der dreijährigen Wohndauer in Anspruch nehmen kann, begründet durch eine Scheidung und die Schwierigkeit, Beruf und Schule zu vereinbaren. Die DGT stellt klar, dass für eine Ausnahme von der Dreijahresfrist die Umstände einen Wohnortwechsel zwingend erforderlich machen müssen; eine bloße Option oder Bequemlichkeit reicht nicht aus.
Cuestión planteada Si puede el consultante acogerse a la exención por reinversión de vivienda habitual, a pesar de no haber transcurrido los tres años requeridos en la normativa de la Ley 35/2006 de IRPF para considerar la vivienda que se tiene intención de transmitir como habitual.
Para que una vivienda sea habitual sin haber transcurrido tres años, deben concurrir circunstancias que exijan necesariamente el cambio de domicilio. El término 'necesariamente' implica una obligación o necesidad indispensable que queda fuera de la voluntad o conveniencia del contribuyente. La DGT no puede valorar si las circunstancias del caso son necesarias, pues es una cuestión de hecho que deben determinar los órganos de gestión e inspección tras la aportación de pruebas.
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