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V0473-24 19. März 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · sociedad de gananciales

Einbringung eines getrennten Vermögensgegenstandes in die Gütergemeinschaft kann eine Einkommensteuerpflicht aus Veräußerungsgeschäften auslösen

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Besteuerung der Einkommensteuer (IRPF) bei der Einbringung einer Immobilie aus dem getrennten Vermögen in die Gütergemeinschaft mit anschließender Schenkung der Immobilie. Die DGT stellt klar, dass die Einbringung einen Veräußerungsgewinn oder -verlust in Höhe der Hälfte des Wertes des Vermögensgegenstandes generiert, da die Eigentumsverhältnisse zu jeweils 50 % auf jeden Ehegatten übertragen werden.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung der Einbringung in die Gütergemeinschaft und der anschließenden Schenkung der Immobilie durch den Steuerpflichtigen im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Die unentgeltliche Einbringung eines Alleineigentums in die Gütergemeinschaft stellt eine Vermögensänderung dar, die einen Vermögenszuwachs oder einen Vermögensverlust in Höhe von 50 % des Vermögenswertes auslöst, da die Eigentumsverhältnisse jeweils zur Hälfte auf jeden Ehegatten übertragen werden. Die spätere Schenkung dieser Hälfte wird ebenfalls einen Vermögenszuwachs oder einen Vermögensverlust auslösen. In beiden Fällen ist ein durch unentgeltliche Übertragungen entstandener Vermögensverlust nicht anrechenbar. Gewinne werden der Sparsteuerbemessungsgrundlage zugerechnet.

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