Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V0462-25 25. März 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención por reinversión

Anwendung der Steuerbefreiung bei Reinvestition in den selbstgenutzten Wohnsitz unter Einhaltung der Wohnsitz- und Fristvorgaben möglich

Der Anfragende erkundigt sich, ob die Steuerbefreiung bei Reinvestition anwendbar ist, nachdem er seinen selbstgenutzten Wohnsitz aufgegeben hat, um zur Miete zu wohnen. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung davon abhängt, dass beide Immobilien den Status als selbstgenutzter Wohnsitz erfüllen und der Betrag innerhalb der gesetzten Frist reinvestiert wird.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob in ihrem Fall die Befreiung wegen Reinvestition in die gewöhnliche Wohnung anwendbar ist.

Die Entscheidung der DGT

Für die Befreiung muss sowohl die veräußerte als auch die erworbene Wohnung der gewöhnliche Aufenthalt sein. Die gewöhnliche Wohnung ist der Wohnsitz über einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens drei Jahren, außer bei gerechtfertigten Umständen wie beruflicher Versetzung oder Trennung. Die veräußerte Wohnung gilt als gewöhnliche Wohnung, wenn sie zu irgendeinem Zeitpunkt in den zwei Jahren vor der Veräußerung als solche diente. Die Reinvestition muss innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren vor oder nach dem Datum der Veräußerung erfolgen.

E-Mail
Kontakt