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V0461-24 19. März 2024 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · donación

Besteuerung bei Immobilienübertragung: Volleigentum vs. Nacktes Eigentum

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Besteuerung beim Erhalt einer Immobilie von seinen Eltern, entweder als Volleigentum oder als nacktes Eigentum. Die DGT stellt klar, dass der Beschenkte der Steuerschuldner ist und die Bemessungsgrundlage von der Art der erhaltenen Schenkung abhängt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung des Vorgangs.

Die Entscheidung der DGT

Wird das volle Eigentum ohne Gegenleistung erworben, erfolgt die Besteuerung auf den Gesamtwert der Immobilie gemäß Artikel 9 der LISD. Wird nur das nackte Eigentum erworben, muss die Besteuerung auf den Anteil entfallen, der diesem nackten Eigentum entspricht, wobei vom Gesamtwert der Anteil des Usufrukts abzuziehen ist, den die Schenker behalten, gemäß Artikel 26 der LISD. Der Wert der Immobilien ist der Katasterreferenzwert oder, falls dieser nicht vorliegt, der höhere Wert zwischen dem erklärten Wert und dem Marktwert.

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