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V0452-23 28. Februar 2023 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRNR · establecimiento permanente

Kein Betriebsstättenrisiko bei Nutzung unabhängiger Logistikdienstleister und eigenständiger Tochtergesellschaften

Ein dänisches Unternehmen erkundigt sich, ob seine Tätigkeit in Spanien über einen Logistikdienstleister und eine Tochtergesellschaft eine Betriebsstätte begründet. Die DGT stellt fest, dass keine Betriebsstätte durch Betriebsstättenrisiken vorliegt, wenn der Logistikdienstleister unabhängig agiert und keinen festen Geschäftsraum überlässt, und auch keine Betriebsstätte durch einen Vertreter entsteht, wenn die Tochtergesellschaft im eigenen Namen verkauft.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada

Die Entscheidung der DGT

No existe establecimiento permanente si el operador logístico no pone instalaciones a disposición de la empresa, sino que solo presta servicios. Tampoco hay establecimiento por agente si la empresa de logística actúa por cuenta propia. Sin embargo, si la filial española vende a terceros en nombre y por cuenta de la empresa extranjera, sí existiría un establecimiento permanente.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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