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V0448-25 21. März 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención por reinversión

Keine Steuerbefreiung bei Reinvestition, wenn die verkaufte Immobilie nicht als Hauptwohnsitz gilt

Die Anfragende möchte wissen, ob sie bei der Veräußerung ihrer Wohnung und dem anschließenden Kauf einer neuen nach einem berufsbedingten Umzug die Steuerbefreiung bei Reinvestition in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da die Immobilie nicht mehr als Hauptwohnsitz gilt, da der Wohnsitz dort bereits 2022 aufgegeben wurde.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Befreiung wegen Reinvestition in dem Fall greift, in dem diese Immobilie verkauft und der Erlös in einen neuen gewöhnlichen Wohnsitz reinvestiert wird.

Die Entscheidung der DGT

Um die Befreiung wegen Reinvestition anzuwenden, muss die übertragene Immobilie der gewöhnliche Wohnsitz des Steuerpflichtigen sein. Die Befreiung findet keine Anwendung, wenn die Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs und in den zwei vorangegangenen Jahren nicht den gewöhnlichen Wohnsitz darstellte. Der Fall einer beruflichen Versetzung erlaubt es, einen Wohnsitz von weniger als drei Jahren als gewöhnlichen Wohnsitz zu betrachten, stellt jedoch den Status eines gewöhnlichen Wohnsitzes nicht für eine Immobilie wieder her, in der der Wohnsitz bereits vor mehr als zwei Jahren aufgegeben wurde.

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