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Die Anfragende möchte wissen, ob eine Absorptionsfusion unter das Sonderregime der Steuerneutralität fallen kann und ob die entsprechenden Gründe zulässig sind. Die DGT antwortet, dass die Transaktion diesem Regime unterliegen kann, wenn sie im handelsrechtlichen Rahmen des Real Decreto-ley 5/2023 erfolgt und die Anforderungen des Artikels 76.1 des LIS erfüllt.
Cuestión planteada Si la operación proyectada puede acogerse al régimen fiscal especial del Capítulo VII del Título VII de la Ley 27/2014, del Impuesto sobre Sociedades. Y si los motivos económicos pueden considerarse como válidos a efectos de la aplicación del citado régimen especial.
Para aplicar el régimen de neutralidad fiscal, la operación debe realizarse en el ámbito mercantil según el Real Decreto-ley 5/2023 y cumplir el artículo 76.1 a) de la LIS. El régimen no será aplicable si el objetivo principal es el fraude o la evasión fiscal, o si no existen motivos económicos válidos como la reestructuración o racionalización de actividades. La valoración de bienes y la no integración de rentas en la entidad transmitente y en los socios dependen del cumplimiento de estos requisitos.
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