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Zwei natürliche Personen (PF1 und PF2) halten gemeinsam mit ihren Eltern Anteile an vier operativen Gesellschaften (A, B, C und D) und planen, diese Anteile in zwei neu gegründete Holdinggesellschaften (NEWCO1 und NEWCO2) einzubringen. Die DGT bestätigt, dass die Transaktion unter das Sonderregime des Kapitels VII des Titels VII des LIS (Art. 87) fallen kann, sofern die Anforderungen einer Mindestbeteiligung von 5 % und einer ununterbrochenen Haltedauer im Vorjahr erfüllt sind. Die erhaltenen Werte werden mit den steuerlichen Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile bewertet (Art. 78 und 79 LIS). Dividenden, die die Gesellschaften A, B, C und D an die NEWCOs ausschütten, können gemäß Art. 21 LIS von der Steuer befreit sein. Der Vermögenscharakter der NEWCOs lässt sich ohne ausreichende Daten aus den konsolidierten Bilanzen nicht abschließend bestimmen.
Cuestión planteada 1)Si las operaciones de aportación de las participaciones sociales a las entidades holding pueden acogerse al régimen especial de fusiones, escisiones, aportaciones de activos, previsto en los artículos 76 a 89 de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades (LIS), y si los motivos expuestos tienen la consideración de económicamente válidos a estos efectos.
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