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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob der Abzug für den Kauf eines Plug-in-Hybridfahrzeugs geltend gemacht werden kann, nachdem im Jahr 2025 eine Anzahlung von 25 % geleistet wurde. Die DGT stellt klar, dass der Abzug in dem Veranlagungszeitraum vorzunehmen ist, in dem mindestens 25 % des Fahrzeugwertes vor Ablauf des Jahres 2025 gezahlt wurden.
Cuestión planteada Si resulta de aplicación la deducción por la adquisición de vehículos eléctricos enchufables y de pila de combustible y puntos de recarga prevista en la disposición adicional quincuagésima octava de la Ley 35/2006, de 29 de noviembre, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas
La deducción del 15% por la adquisición de vehículos eléctricos nuevos se puede aplicar en el periodo impositivo en que se abone al vendedor una cantidad a cuenta que represente, al menos, el 25% del valor de adquisición. En este caso, el vehículo debe adquirirse y abonarse el resto antes de que finalice el segundo periodo impositivo inmediato posterior al pago. El vehículo debe cumplir los requisitos de categoría, figurar en la Base de Vehículos del IDAE y no estar afecto a una actividad económica.
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