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Eine Steuerzahlerin erkundigt sich nach der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung gemäß der zusätzlichen Bestimmung 37 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) für eine im Mai 2012 erworbene Immobilie. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass eine 50 %ige Befreiung des Gewinns zulässig ist, sofern der Erwerb zwischen dem 12. Mai und dem 31. Dezember 2012 erfolgte und die Immobilie nicht an Familienangehörige oder nahestehende Personen übertragen wird.
Cuestión planteada Si resulta de aplicación la exención establecida en la disposición adicional trigésima séptima de la Ley 35/2006, de 28 de noviembre, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Las ganancias patrimoniales por la transmisión de inmuebles urbanos adquiridos a título oneroso entre el 12 de mayo de 2012 y el 31 de diciembre de 2012 están exentas en un 50%. Esta exención no se aplica si el inmueble se transmite al cónyuge, parientes hasta segundo grado o entidades vinculadas según el artículo 42 del Código de Comercio. Si el inmueble es la vivienda habitual, se aplicará primero esta exención y luego la exención por reinversión del artículo 38 LIRPF.
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