Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V0389-25 20. März 2025 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · base imponible

Kataster-Referenzwert geht bei der Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer dem Marktwert vor

Ein Erbe erkundigt sich, ob er die Bewertung einer Immobilie korrigieren kann, um deren tatsächlichen Marktwert abzubilden, der über dem erklärten Wert liegt. Die DGT stellt klar, dass als Bemessungsgrundlage der Referenzwert des Katasters heranzuziehen ist.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Si es posible rectificar la valoración del inmueble heredado para adecuarlo a la realidad económica.

E-Mail
Kontakt